Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis zur Höhe von 300 Euro an den „Sozialen Hilfsring Brunnthal e.V.“ gemäß § 50 (4) S. 1 Nr. 2b EStDV
Bei Spenden bis zu 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Einzahlungs-beleg bzw. Kopie Ihres Kontoauszugs als Zuwendungsnachweis (Spendennachweis) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.